PÕ¾ÊÓƵ

Open-Access-Vereinbarung für Deutschland

Informationen für AutorInnen

Wenn Sie ein/ korrespondierende/r Autor/in* sind und einer deutschen Universität oder Forschungseinrichtung angehören, die an der DEAL-Vereinbarung mit PÕ¾ÊÓƵ teilnimmt, sind Sie berechtigt, Ihre Artikel in unseren Zeitschriften Open Access zu den vorteilhaften Bedingungen des DEAL-Vertrags zu veröffentlichen.

Mehr als 500 deutsche Einrichtungen nehmen an der zweiten nationalen Vereinbarung zwischen PÕ¾ÊÓƵ und dem DEAL-Konsortium teil, die von 2024 bis 2028 läuft. Autor/innen der teilnehmenden Institutionen haben die Möglichkeit, ihre Artikel zu den DEAL-Konditionen Open Access zu publizieren. Die Vereinbarung umfasst mehr als 2.200 Hybrid-Zeitschriften^ und mehr als 400 reine Open-Access-Zeitschriften aus dem gesamten PÕ¾ÊÓƵ-Portfolio.

Worauf Sie als Autor*in achten sollten

  • Sie müssen der/die korrespondierende Autor/in* des Artikels sein.
  • Wird Ihr Manuskript zur Publikation angenommen, wird Ihre Zugehörigkeit durch Mitarbeitende dieser Einrichtung (in der Regel in der Bibliothek) überprüft und bestätigt, da die Haupteinrichtung auch die im Rahmen des DEAL-Vertrags anfallenden Kosten trägt.
  • Berechtige Artikeltypen, die unter diese Vereinbarung fallen, sind: 
    • Research Articles: Original Paper, Review Paper, Brief Communication
    • Non-Research Articles+: Editorial Notes, Book Reviews, Letters, Reports. Für Open Access publizierte Non-Research Artikel fallen im Rahmen des neuen DEAL-Vertrag mit PÕ¾ÊÓƵ ab 2024 keine Gebühren mehr an
  • Der überwiegende Teil Ihrer Forschung für das Manuskript muss an einer teilnehmenden Einrichtung durchgeführt worden sein. Diese Einrichtung dient primäre Einrichtung und muss im publizierten Artikel kenntlich sein. Auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Annahme durch den Herausgeber nicht mehr mit dieser Einrichtung verbunden sind, bleibt der Artikel DEAL-berechtigt, solange Ihre Hauptaffiliation im publizierten Artikel angegeben ist.
  • Sie müssen während des Autorenidentifikationsprozesses Ihre Identität bestätigen (dieser Schritt erfolgt, nachdem Ihr Artikel zur Publikation akzeptiert wurde). Die Einrichtung, die Sie während dieses Prozesses auswählen, sollte die Einrichtung sein, der Sie primär angehören, da diese Ihren Anspruch prüfen und eine Rechnung erhalten wird, sofern der Artikel den Anforderungen zur Open Access-Publikation entspricht.

Weitere Informationen zur DEAL-Vereinbarung finden Sie auf der Website des und/oder kontaktieren Sie Ihre lokale Hochschul-/ Institutsbibliothek.


*Hauptverantwortlich für die Kommunikation mit PÕ¾ÊÓƵ, nachdem der Artikel zur Publikation angenommen wurde.

^Subskriptionsbasierte Zeitschriften, die Open Access auf der Ebene einzelner Artikel anbieten. 

+Nur bei Hybridzeitschriften. Artikel mit nicht-wissenschaftlichen Inhalten in Open Access Zeitschriften sind nicht Teil dieser Vereinbarung.

Autorenleitfaden

(PDF, 661.00 KB)

Open Access veröffentlichen

Liste der Einrichtungen, die Sie zur Open Access-Publikation berechtigen.

Liste der in der Vereinbarung inbegriffenen Zeitschriften

Veröffentlichen Sie mit uns

FAQs

Wer gilt als korrespondierende/r Autor/in?

Als korrespondierende/r Autor/in gilt die Person, die sich während des Publikationsprozesses hauptverantwortlich um Manuskript und Korrespondenz kümmert – von Korrektur und Lektorat des Manuskripts über die Revision und Wiedereinreichung einer überarbeiteten Version bis hin zur Akzeptanz des Artikels. Der/die korrespondierende Autor/in übernimmt hauptverantwortlich die Kommunikation mit PÕ¾ÊÓƵ, nachdem der Artikel durch die Herausgeber einer Zeitschrift akzeptiert wurde.

Der/die korrespondierende Autor/in ist befugt, bei allen Angelegenheiten, die die Publikation des Manuskripts (inklusive Zusatzmaterialien) betreffen, stellvertretend für alle Mitautor/innen zu handeln. Der/die korrespondierende Autor/in ist auch dafür verantwortlich, das Einverständnis von Mitautor/innen einzuholen und diese fortlaufend während des Einreichungs-, Begutachtungs- und Publikationsprozesses über den Status des Manuskripts zu informieren.

Darüber hinaus übernimmt der/die korrespondierende Autor/in, der/die einer berechtigten Einrichtung angehört, den Autoridentifikationsprozess und fungiert als Kontaktperson für jegliche Anfragen, die nach der Publikation des Artikels eingehen.

Wie kann ich feststellen, ob ich zur Open Access-Publikation berechtigt bin?

Wenn Sie die folgenden Aussagen mit ‚Ja‘ beantworten können, kann Ihr Artikel im Rahmen der deutschlandweiten Open Access-Vereinbarung veröffentlicht werden.

- Ich bin der/die korrespondierende Autor/in*.

- Ich gehöre einer berechtigten Einrichtung an und kann dies mit mindestens einer der Methoden in der untenstehenden Grafik belegen.

- Mein Artikel gehört einem der folgenden Artikeltypen an: Original Paper, Review Paper, Brief Communication, Editorial Notes+, Book Reviews+, Letters+ und Reports+.

Agreement author identification img © PÕ¾ÊÓƵ

Nach Akzeptanz Ihres Artikels werden Sie auch dazu aufgefordert, Ihre primäre Zugehörigkeit zu einer Einrichtung anzugeben.

* Hauptverantwortlich für die Kommunikation mit PÕ¾ÊÓƵ, nachdem der Artikel durch die Herausgeber einer Zeitschrift akzeptiert wurde.

+Nur bei Hybridzeitschriften. Artikel mit nicht-wissenschaftlichen Inhalten in reinen Open Access Zeitschriften sind nicht Teil der Vereinbarung.

Wie werde ich informiert, ob mein Artikel die Anforderungen erfüllt?

An Ihrer Einrichtung wird Ihr Artikel basierend auf Ihrer institutionellen Zugehörigkeit, dem Artikeltyp und dem Titel der Zeitschrift durch eine/n Genehmigungsbeauftragte/n geprüft.

Sobald Ihr Artikel von Ihrer Einrichtung genehmigt wurde, werden Sie per E-Mail benachrichtigt und Ihr Artikel wird veröffentlicht.

Wie erfolgt die Zahlung für die Open Access-Publikation meines Artikels?

Als individuelle/r Autor/in erhalten Sie keine Rechnung von PÕ¾ÊÓƵ für Ihre Open Access-Publikation. Diese Gebühren sind zunächst Bestandteil des DEAL-Hauptvertrags, der zwischen PÕ¾ÊÓƵ und der Max Planck Digital Library Services gGmbH (MPDL Services gGmbH) geschlossen wird. MPDL Services gGmbH koordiniert zentral die finanziellen Beiträge der deutschen. Erfahren Sie  mehr über Projekt DEAL oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Universität/Bibliothek, wie diese die Vereinbarung handhabt.

Warum wurde diese Vereinbarung getroffen?

Mit dieser Vereinbarung hat Projekt DEAL die bisherige Finanzierung von Abonnements zu einer Finanzierung von Open Access-Publikationen verlagert. Korrespondierende Autor/innen* an teilnehmenden deutschen Einrichtungen können Ihre Forschungsbeiträge Open Access in Springer-Hybridzeitschriften publizieren und erhalten auch Lesezugriff auf die Abonnement-Inhalte dieser Zeitschriften.

Seit August 2020 wird ein Nachlass von 20% auf Publikationsgebühren für alle Inhalte gewährt, die unter der Open Access-Vereinbarung in Deutschland bei Zeitschriften der Imprints BMC und SpringerOpen publiziert werden. Autor/innen erhalten keine Rechnung von PÕ¾ÊÓƵ und der Nachlass von 20% wird auf die zentral entrichteten Gebühren angerechnet. Bitte sprechen Sie mir Ihrer Universität/Bibliothek, um zu klären, wie diese die Vereinbarung individuell handhabt.

Gibt es für mich als Autor/in einen Rabatt oder Gebührenerlass?

Im Rahmen der Vereinbarung Projekt DEAL mit PÕ¾ÊÓƵ gibt es für teilnehmende Institutionen und deren Autor/innen erhebliche Nachlässe auf die APCs gemäß Preisliste der meisten PÕ¾ÊÓƵ Open Access Zeitschriften.

Daher bieten wir Autor/innen an teilnehmenden Institutionen keinen Ad-hoc-Rabatt oder Gebührenerlass aufgrund finanzieller Bedürftigkeit.

Einige Autor/innen können in ihrer Eigenschaft als Herausgeber/innen oder Gutachter/innen Anspruch auf zusätzliche Rabatte oder einen Erlass der APCs in bestimmten Zeitschriften haben.
In solchen Fällen wird nach Annahme ihres Beitrags zur Publikation der prozentuale Nachlass oder der Erlass gemäß den Konditionen in der DEAL-Vereinbarung mit der APC verrechnet.

An wen kann ich mich für weitere Informationen wenden? 

Bitte senden Sie eine E-Mail an oa.verification@springernature.com, sollten Sie zusätzliche Unterstützung benötigen.

Weitere Informationen finden Sie in den  oder kontaktieren Sie Ihre Bibliothek.

Was passiert, wenn die Vereinbarung in meinem Fall keine Anwendung findet?

Es gibt neben Projekt DEAL viele weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die Open Access-Publikationsgebühr (Article Processing Charge, APC). Besuchen Sie unsere open access funding page (Englisch) um zu prüfen, ob Ihre Einrichtung oder Ihr Forschungsförderer Open Access-Publikationen finanziell unterstützt.

Deutschlands Weg Zum DEAL
(PDF, 486.33 KB)

Auf dem neusten Stand bleiben